Führerausweis auf ProbeWer bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kategorie A oder Kategorie B besitzt und die andere Kategorie erwerben will, erhält den Führerausweis unbefristet. Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die - unabhängig vom Geburtsdatum - nach dem 1. Dezember 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 11 kW) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.
Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.
Der unbefristete Führerausweis wird erste nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch der zweitätigen Weiterbildung ausgestellt. Das Gesuch kann nach dem zweiten Kurstag der Zulassungsbehörde eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag sollte innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Ausbildungstag ist rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden.
Am ersten Kurstag erleben Sie auf einem Übungsplatz die Auswirkungen des Bremsweges, die Bedeutung des Abstandhaltens und der Kurvengeschwindigkeit. Es wird Ihnen aufgezeigt, wie gefährliche Unfallsituationen vermieden werden können. Anhand von Unfallbeispielen werden zudem die verschiedenen Unfallursachen, aber auch die straf- und massnahmenrechtlichen sowie die finanziellen und sozialen Folgen thematisiert.
Am zweiten Kurstag absolvieren Sie eine sogenannte Feedbackfahrt: Die jeweils mitfahrenden anderen Kursteilnehmer/innen geben Rückmeldungen zu Ihrem Fahrstil. Ergänzend vertiefen Sie die Kenntnisse über eine umwelt-, energieschonende und partnerschaftliche Fahrweise, die SIe in der ersten Ausbildungsphase erworben haben, und setzen sich mit Ihrem persönlichen Verhalten im Verkehr auseinander.
Die Weiterbildung muss während der Probezeit absolviert werden. Wurde die Weiterausbildung nicht gemacht, verliert der/die Inhaber/in des Führerausweises sämtliche im Ausweis eingetragenen Fahrberechtigungen. Auf gebührenpflichtiges Gesuch hin kann die Weiterbildung während einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Eine separate Bewilligung zum Führen von Motorfahrzeugen - beschränkt auf die Daten der zwei Kurstage - wird durch das Strassenverkehrsamt ausgestellt. Wer nach ungenutztem Ablauf der Nachfrist Motorfahrzeuge der Haupt- oder Unterkategorien fahren will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen und wiederum die ordentliche Führerprüfung (Theorie und Praxis) bestehen.
Begeht der/die Inhaberin des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert, und ein entsprechender neuer befristeter Führerausweis ausgestellt. Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ebenfalls ein neuer Führerausweis auf Probe erstellt; die Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstellungsdatum.
Begeht der/die Inhaber/in des Führerausweises eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, so verfällt der Führerausweis. Dies gilt auch, wenn der Ausweis (in Unkenntnis der zweiten Widerhandlung) bereits unbefristet erteilt wurde. Die Annulierung betrifft alle Kategorien und Unterkategorien. Das Gleiche gilt für die Spezialkategorien, wenn der/die Ausweisinhaber/in keine Gewähr bietet, dass er/sie künftig mit Fahrzeugen der Spezialkategorien keine Widerhandlung begeht. Andernfalls stellt die Zulassungsbehörde einen Führerausweis der Spezialkategorien aus.
Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung, welche zur Annulierung des Führerausweises führte, beantragt werden. Zudem muss ein verkehrspsychologisches Gutachten, welche die Fahreignung bestätigt, vorgelegt werden. Nach der bestandenen Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.
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