PrüfungsdauerDie Prüfungsdauer und Prüfungsstrecke müssen so bemessen sein, dass die Fähigkeiten und Verhaltensweisen beurteilt werden können. Die Prüfungsdauer kann je nach Kanton variieren.
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Kategorie |
Zeit |
Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge |
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A offen
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30 Min.
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Ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW und zwei Sitzplätzen
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A beschränkt
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30 Min.
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Ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.
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A1
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30 Min.
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Ein zweirädriges Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen
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B
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60 Min.
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Ein leichter Motorwagen, der eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h erreicht.
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B1
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60 Min.
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Ein Klein- oder dreirädriges Motorfahrzeug mit einem Leergewicht von höchstens 550 kg, das eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h erreicht.
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C
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90 Min.
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Ein Motorfahrzeug der Kategorie C mit einem Betriebsgewicht von mindestens 12 t, einer Länge von mindestens 8 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, das eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch wie die Führerkabine ist.
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C1 |
60 Min. |
Ein Motorfahrzeug der Unterkategorie C1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 4 t und einer Länge von mindestens 5 m, das eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie die Führerkabine.
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C1E |
60 Min.
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Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, die mindestens 8 m lang ist und eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper, der mindestens so breit und so hoch wie die Führerkabine ist, bestehen. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden. |
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D
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120 Min.
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Ein Gesellschaftswagen mit einer Länge von mindestens 10 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, der eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h erreicht, |
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D1 |
90 Min.
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Ein Motorwagen für den Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Das Fahrzeug muss mindestens 5 m lang sein und eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreichen. |
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BE |
60 Min.
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Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1000 kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist. Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden. |
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CE
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90 Min.
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Ein Sattelmotorfahrzeug oder ein Lastwagen mit einem Anhänger mit einer Länge von mindestens 7,5 m. Sowohl das Sattelmotorfahrzeug als auch die Anhängerkombination müssen ein zulässiges Gesamtzugsgewicht von mindestens 21 t, ein Betriebsgewicht von mindestens 15 t, eine Länge von mindestens 14 m und eine Breite von mindestens 2,30 m aufweisen sowie eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreichen. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper, der mindestens so breit und hoch wie die Führerkabine ist, bestehen.
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DE |
60 Min.
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Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, das mindestens 2,30 m breit ist und eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Frachtraum muss aus einem geschlos-senen Körper bestehen, der mindestens 2 m breit und hoch ist; der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden. |
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D1E
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60 Min.
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Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, die eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Frachtraum muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens 2 m breit und hoch ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden. |
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F |
60 Min.
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Ein Motorfahrzeug der Spezialkategorie F, das eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h erreicht.
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Berufsmässiger Personentransport mit leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen. |
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BPT |
Ein Motorfahrzeug der Ausweiskategorie, mit der die berufsmässigen Personentransporte durchgeführt werden sollen, oder einer höheren Ausweiskategorie (ausgenommen Kategorie A und Unterkategorie A1).
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