Sie sind nicht im Besitze eines Führerausweises |
1. Nothelferkurs (NHK)Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, beim Eintreffen an einem Unfallort Hilfe zu leisten.Der Gesetzgeber verlangt deshalb von jedem Führerscheinbewerber, dass vor der Theorieprüfung ein staatlich anerkannter Nothelferkurs besucht wurde. Der NHK dauert im Intensivkurs 2 Tage und kann ab dem 14. Lebensjahr absolviert werden. |
2. Das Gesuch um Erteilung eines FührerausweisesDieses Formular können Sie beim Strassenverkehrsamt, einem nahe gelegenen Polizeiposten oder bei mir direkt beziehen (info@muellers-fahrschule.ch) oder Formular gleich hier TG / SG als PDF-Datei öffnen.Wenn dies Ihr erster Antrag für einen Führerausweis ist, so benötigen Sie ausserdem von der Gemeindeverwaltung resp. Einwohnerkontrolle beglaubigten Identifikationsnachweis und einen Sehtest. Sie müssen sich bei der Amtstelle mit einem gültigen Ausweis identifizieren ID/Pass (für CH-Bürger) resp. Ihren Pass/Aufenthaltsbescheinigung (für nicht CH-Bürger). Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es, zusammen mit zwei Passbildern direkt an das Strassenverkehrsamt. |
3. Der theoretische Verkehrsunterricht (Theorie)Um nun den eigentlichen Lernfahrausweis zu erhalten, müssen Sie zuerst noch die Prüfung der theoretischen Verkehrskunde bestehen. Dazu empfehle ich Ihnen, nebst dem intensiven Selbststudium auch den, von erfahrenen Fahrlehrern geführten Theorieunterricht zu besuchen. Hierbei werden auch Fragen zum Ablauf der Theorieprüfung erörtert und allfällige Unklarheiten und Unsicherheiten besprochen. Bis hierher können Sie es vor dem 18. Geburtstag erledigen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den eigentlichen Lernfahrausweis. Dieser ist aber erst ab dem 18. Geburtstag gültig. Die bestandene Theorieprüfung ist nun während zwei Jahre gültig. In dieser Zeit muss der Fahrausweis erworben werden, ansonsten müssen Sie die Theorieprüfung wiederholen. |
4. Praktischen Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler (PGS)Wer den Führerausweis der Kategorie A oder der Unterkategorie A1 erwerben will, muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung bei einem Inhaber der Fahrlehrerbewilligung der Kategorie A absolvieren.In der praktischen Grundschulung soll der Fahrschüler sich das für das Fahren im Verkehr erforderliche Grundverständnis der Fahrdynamik und die Blicktechnik aneignen und lernen, das Fahrzeug richtig zu bedienen. Die Grundschulung soll zudem zu einer defensiven, verantwortungsbewussten und energiesparenden Fahrweise motivieren. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren. Die praktische Grundschulung dauert für den Erwerb: a. des Führerausweises der Kategorie A: zwölf Stunden; b. des Führerausweises der Unterkategorie A1: acht Stunden; c. des Führerausweis der Kategorie A, sofern der Gesuchsteller den Führerausweis der Unterkategorie A1 besitzt: sechs Stunden. Der Fahrlehrer muss dem Fahrschüler schriftlich bestätigen, dass er an der praktischen Grundschulung teilgenommen und die Kursziele erreicht hat. (gem. VZV Art. 19). |
5. Die praktischen FahrstundenUm den heutigen Anforderungen des Strassenverkehrs gerecht zu werden, empfiehlt es sich, durch einen ausgebildeten professionellen Fahrlehrer begleitet zu werden. Ich lege grossen Wert auf eine solide und den heutigen Anforderungen angepasste Ausbildung. Ob in der Stadt, auf dem Land oder auf Autobahnen. Gerne begleite ich Sie während der praktischen Fahrausbildung durch alle Gegebenheiten, welche Sie nach bestandener Fahrprüfung im täglichen Strassenverkehr vorfinden werden. So, dass Sie optimal und sicher vorbereitet sind.Auf Wunsch begleite ich Sie auch während der praktischen Fahrprüfung. |
6. Verkehrskunde-Unterricht (VKU)Bei der Anmeldung zur Praktischen Führerprüfung derKategorie A, A1, B oder B1 ist nachzuweisen, dass ein Kurs über Verkehrskunde besucht wurde. Der Kursbesuch darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien besitzen. (gem. VZV Art. 18). |
7. Praktische Führerprüfung ablegenBei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den provisorischen Führerausweis für drei Jahre auf Probe. |
8. Fortsetzung der Grundausbildung (zweite Phase)Mit der Zweiphasenausbildung wird die Grundausbildung (Fahrschule) von Neulenkerinnen und Neulenkern fortgesetzt. Dabei sollen erste praktische Erfahrungen als Lenkerin oder Lenker eines Motorfahrzeuges verarbeitet und das eigene Verhalten im Strassenverkehr überprüft werden. Zusammen mit spezifisch ausgebildeten Moderatoren lernen sie, wie heikle Verkehrssituationen oder gar Unfälle entstehen und erarbeiten ein sicherheitsförderndes Verhalten. Dies geschieht im Rahmen von zwei Weiterausbildungskursen von je 8 Stunden.
1. Kurstag (gefährliche Verkehrssituationen erkennen) innerhalb von sechs Monaten. 2. Kurstag (Verkehrsinn schärfen, umweltschonendes und partnerschaftliches Fahrverhalten) bis spätestens drei Jahre nach der praktischen Prüfung. Sie erhalten danach den definitiven Führerausweis. |
Sie sind bereits im Besitze eines Führerausweises der Kategorie A, A1 oder B. |
1. Das Gesuch um Erteilung eines FührerausweisesDieses Formular können Sie beim Strassenverkehrsamt, einem nahe gelegenen Polizeiposten oder bei mir direkt beziehen (info@muellers-fahrschule.ch) oder Formular gleich hier TG / SG als PDF-Datei öffnen.
Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es, direkt an das Strassenverkehrsamt.
|
2. Praktischen Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler (PGS)Wer den Führerausweis der Kategorie A oder der Unterkategorie A1 erwerben will, muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung bei einem Inhaber der Fahrlehrerbewilligung der Kategorie A absolvieren.In der praktischen Grundschulung soll der Fahrschüler sich das für das Fahren im Verkehr erforderliche Grundverständnis der Fahrdynamik und die Blicktechnik aneignen und lernen, das Fahrzeug richtig zu bedienen. Die Grundschulung soll zudem zu einer defensiven, verantwortungsbewussten und energiesparenden Fahrweise motivieren. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren. Die praktische Grundschulung dauert für den Erwerb: a. des Führerausweises der Kategorie A: zwölf Stunden; b. des Führerausweises der Unterkategorie A1: acht Stunden; c. des Führerausweis der Kategorie A, sofern der Gesuchsteller den Führerausweis der Unterkategorie A1 besitzt: sechs Stunden. Der Fahrlehrer muss dem Fahrschüler schriftlich bestätigen, dass er an der praktischen Grundschulung teilgenommen und die Kursziele erreicht hat. (gem. VZV Art. 19). |
3. Die praktischen FahrstundenUm den heutigen Anforderungen des Strassenverkehrs gerecht zu werden, empfiehlt es sich, durch einen ausgebildeten professionellen Fahrlehrer begleitet zu werden. Ich lege grossen Wert auf eine solide und den heutigen Anforderungen angepasste Ausbildung. Ob in der Stadt, auf dem Land oder auf Autobahnen. Gerne begleite ich Sie während der praktischen Fahrausbildung durch alle Gegebenheiten, welche Sie nach bestandener Fahrprüfung im täglichen Strassenverkehr vorfinden werden. So, dass Sie optimal und sicher vorbereitet sind.Auf Wunsch begleite ich Sie auch während der praktischen Fahrprüfung. |
4. Praktische Führerprüfung ablegenBei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den provisorischen Führerausweis für drei Jahre auf Probe. |
5. Fortsetzung der Grundausbildung (zweite Phase)Mit der Zweiphasenausbildung wird die Grundausbildung (Fahrschule) von Neulenkerinnen und Neulenkern fortgesetzt. Dabei sollen erste praktische Erfahrungen als Lenkerin oder Lenker eines Motorfahrzeuges verarbeitet und das eigene Verhalten im Strassenverkehr überprüft werden. Zusammen mit spezifisch ausgebildeten Moderatoren lernen sie, wie heikle Verkehrssituationen oder gar Unfälle entstehen und erarbeiten ein sicherheitsförderndes Verhalten. Dies geschieht im Rahmen von zwei Weiterausbildungskursen von je 8 Stunden.
1. Kurstag (gefährliche Verkehrssituationen erkennen) innerhalb von sechs Monaten. 2. Kurstag (Verkehrsinn schärfen, umweltschonendes und partnerschaftliches Fahrverhalten) bis spätestens drei Jahre nach der praktischen Prüfung. Sie erhalten danach den definitiven Führerausweis.
|